Allgemeine Geschäftsbedingungen Drucken E-Mail

Stand: 08.02.2009 |

 

1. Allgemeines

  • Sämtliche Leistungen und Lieferungen von RM Data Solutions erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.
  • Sie werden mit Vertragsabschluß, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung wirksam.
  • Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  • Abweichende Bedingungen des Kunden sind in jedem Fall unverbindlich.
  • RM Data Solutions ist berechtigt, Subunternehmer sowie Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen in die Leistungserbringung einzubinden.
  • Bezüglich Software von Drittfirmen, die zum Liefer- und Leistungsgegenstand von RM Data Solutions gehört („Fremdsoftware“), gelten vorrangig die dieser Fremd-software beigefügten Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittfirma.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.

2. Angebot und Vertragsabschluß, Bestellung und Auftragserteilung

  • Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, welches mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen kann.
  • Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens RM Data Solutions zustande.
  • Alle Angebote von RM Data Solutions sind freibleibend und unverbindlich. Leistungen oder Waren gelten nur dann als zusammengehörig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Preise

  • Alle von RM Data Solutions angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, welche in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzukommt.
  • Die Kosten für Verpackung, Transport und evtl. Versicherung werden vom Kunden getragen.
  • Die Preise schließen Installation und Einarbeitung sowie etwaige Software- oder Hardware-anpassungen nicht ein. Hierfür ist eine gesonderte Bestellung mit eigener Berechnung notwendig, ebenso wie für weitergehende Service-, Support- und Schulungsleistungen.

4. Zahlung(sbedingungen), Fälligkeit und Verzug

  • Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreiten der Zahlungstermine steht RM Data Solutions ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  • Der Käufer ist zur Aufrechnung nur mit Rechtskraft oder bei Unstreitigkeit berechtigt.

5. Versand und Gefahrenübergang

  • Die Lieferung erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Leistungsort ist der Sitz von RM Data Solutions.

6. Lieferung, bzw. Leistung und –fristen und -zeiten

  • Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich.
  • Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können einzeln berechnet werden. Die Erstellung von Produkthandbüchern muß extra in Auftrag gegeben werden.
  • Tritt eine Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder einer von RM Data Solutions nicht zu vertretenden Behinderung ein, ist nach Ablauf von 2 Monaten jeder Vertragspartner berechtigt, per Einschreiben vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von RM Data Solutions.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von RM Data Solutions hinzuweisen und RM Data Solutions unverzüglich zu unterrichten.

8. Gewährleistung, Haftungsausschluß und Schadenersatzansprüche

  • RM Data Solutions haftet für Schäden die durch das Fehlen durch RM Data Solutions zugesicherter Eigenschaften entstanden sind, die RM Data Solutions vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder für die das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht. Die Mängel müssen nachweislich auf vor dem Gefahrenübergang liegenden Umständen beruhen und die Brauchbarkeit der Leistung nicht nur unerheblich beeinträchtigen.
  • Die Mangelmeldung muß innerhalb 8 Tagen ab Lieferung oder Auftreten des Mangels erfolgen, längstens nach 6 Monaten.
  • Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von RM Data Solutions durch Nachbesserung am Sitz von RM Data Solutions oder Ersatzlieferung. Nach zweimaligen Fehlschlage hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für Mängelschäden.
  • RM Data Solutions haftet für den nachgewiesenen Schaden des Kunden aus Verzug, falls ein im Zeitplan vereinbarter fester Endtermin für die Erbringung / Übergabe der Leistungen aus Gründen, die ausschließlich bei RM Data Solutions liegen, nicht eingehalten wird. Eine Verzugsent-schädigung ist der Höhe nach auf 0,5% je Woche des Verzugs, maximal jedoch auf 5% des Preises desjenigen Teils der Leistung begrenzt, der nicht rechtzeitig fertiggestellt wurde.
  • Der Kunde übernimmt es als wesentliche Vertragspflicht, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen regelmäßig, mindestens einmal täglich in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, daß diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Falle eines durch RM Data Solutions zu vertretenden Datenverlustes haftet RM Data Solutions für die Wiederherstellung nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde obige Datensicherung durchgeführt hat.
  • Bei Werkleistungen gewährleistet RM Data Solutions, daß das Werk der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. RM Data Solutions wird Gewährleistungsmängel, die vom Kunden in schriftlicher Form gemeldet wurden, beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahmeerklärung und beträgt 6 Monate. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt, kann der Kunde hinsichtlich des Mangels nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises oder, falls der Wert oder die Tauglichkeit des Werks erheblich gemindert ist, die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewährleistungsan-sprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft gehaftet wird.
  • Die Gewährleistung bei Werkleistungen entfällt, wenn ein Leistungsgegenstand durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert oder benutzt wird, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
  • Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den Bedingungen der jeweils gültigen RM Data Solutions Preisliste berechnet.

9. Rückgabe, Umtausch

  • Das Widerrufsrecht gilt nicht für Bestellungen von Gegenständen oder Dienstleistungen, die individuell für den Kunden angefertigt oder erbracht werden.

10. Standardsoftware

  • Mit dem Öffnen der versiegelten Datenträger-Verpackung von Standardsoftware anerkennt der Kunde die Liefer– und Vertragsbedingungen sowie die Urheberrechte des Softwareherstellers bzw. Lizenzinhabers.
  • Käufer und Verkäufer sind sich darüber einig, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen.
  • RM Data Solutions ist nicht für den korrekten Einsatz der Ware durch den Kunden, für die Datensicherung und dafür, daß die bestellte Software auf nicht von RM Data Solutions schriftlich freigegebenen Systemkonfigurationen lauffähig ist, verantwortlich.

11. Dienstleistungen (Beratung, Programmierung, Administration und Schulung)

  • Der Zeitplan für den Ablauf der Leistungserbringung ist die Grundlage für die Projektkontrolle und das Berichtswesen. Der Zeitplan kann einvernehmlich zwischen den Parteien geändert werden. Sollte RM Data Solutions im Zeitplan festgelegte, verbindliche Termine aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, beispielsweise, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nach-gekommen ist, nicht einhalten können, so verlängern sich die Fristen entsprechend.
  • Im Rahmen der Abwicklung des Vertrages sind vom Kunden Mitwirkungspflichten zu erbringen. Der Kunde stellt insbesondere rechtzeitig, im geeigneten Umfang und mit ausreichender Qualifikation, Fachpersonal bereit, um alle durch ihn im Rahmen eines Vertrages durchzuführenden Leistungen zu erledigen und die an RM Data Solutions zu erteilenden Auskünfte in angemessener Zeit zu geben.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die für die Leistungen von RM Data Solutions erforderlichen Informationen und Unterlagen eigenverantwortlich, rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen. Wird RM Data Solutions auf dem Betriebsgelände des Kunden tätig, wird dieser angemessene Räumlichkeiten und Bürodienstleistungen zur Verfügung stellen und den Mitarbeitern von RM Data Solutions den erforderlichen Zugang zu den Computer- und Kommunikationssystemen, einschließlich Hard- und Software, zu seinem eigenen Personal, das mit der Leistungserbringung befaßt ist, sowie zu Dokumentationen und Unterlagen des Kunden, soweit dies für RM Data Solutions zur Erbringung der Leistung erforderlich ist, verschaffen.
  • Bei Werkleistungen wird RM Data Solutions dem Kunden die Erfüllung der Leistungsbeschreibung in einem Abnahmetest nachweisen. Für abgrenzbare und wirtschaftlich selbständig nutzbare Leistungsteile kann RM Data Solutions die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt mit der letzten Teilabnahme („Endabnahme“) die gesamte Projektleistung als abgenommen. Bereits erfolgte Teilabnahmen bleiben vom Erfolg der Endabnahme unberührt. Nach Fertigstellung der Leistungen erklärt RM Data Solutions dem Kunden die Abnahmebereitschaft. Spätestens eine Woche nach Erhalt dieser Erklärung hat der Kunde den Abnahmetest durchzuführen und die Abnahme durch Gegenzeichnung des Abnahmeprotokolls zu erklären. Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde, obwohl RM Data Solutions nach Erklärung der Abnahmebereitschaft die Abnahme-erklärung des Kunden unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist angemahnt hat, auch innerhalb dieser Nachfrist die Abname nicht erklärt oder ohne ausreichenden Grund verweigert.

12. Patent- und Urheberrechte

  • RM Data Solutions behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an von ihr erstellter Software sowie an allen Designs, Konzepten, Methoden, Techniken und Modellen, Schemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibun-gen, Plänen u.ä., die im Rahmen eines Vertrages eingesetzt oder entwickelt werden, vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder kopiert werden.

13. Vertraulichkeit und Datenerfassung

  • Die Parteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten der jeweils anderen Partei mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
  • Der Besteller ist widerruflich damit einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten durch RM Data Solutions gespeichert, verarbeitet und benutzt werden, soweit dies zur vertragsgerechten Abwicklung der Bestellung oder für Zwecke der Kommunikation erforderlich ist.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von RM Data Solutions. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Salvatorische Klausel, Schlußbestimmungen und Teilunwirksamkeit

  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.